Betreuungskosten

Kinder in der Kindertagespflege werden vom 1. bis zum 3. Geburtstag (bzw. Eintritt in den Kindergarten) durch den Kreis Herzogtum Lauenburg und das Land Schleswig-Holstein gefördert. Die wichtigste Neuerung der Kita-Reform: Die Elternbeiträge werden landesweit einheitlich gedeckelt. Ab dem 1. August 2020 dürfen die von den Eltern zu entrichtenden Monatsbeiträge für Kinder unter 3 Jahren 7,21 Euro und für Kinder über 3 Jahren 5,66 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen. Somit ergibt sich bei einem U3-Kind ein rechnerischer Deckel von 180,25 Euro für eine 5-stündige Betreuung pro Tag (25 Stunden/ Woche) bzw. 288,40 Euro für eine 8-stündige Betreuung pro Tag (40 Stunden/ Woche). Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Ermäßigung durch die landesweite Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung (50% für das zweitälteste und 100% für das drittälteste in Kita oder Kindertagespflege betreute Kind).
Hierzu berate ich Dich gern persönlich. Alle Informationen findest Du auch direkt beim Kreis unter https://www.kreis-rz.de/kindertagespflege oder beim Land Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Kitareform2020/_documents/FAQ_alle.html.

Betreuungskosten

Es gibt für Kinder von 1 bis 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Krippe oder Kindertagespflegestelle. Das bedeutet, dass auch Eltern die nicht berufstätig sind ihr Kind bei einer Tagesmutter betreuen lassen können und Anspruch auf eine Förderung haben. Dafür ist eine berufsbedingte Abwesenheit nicht mehr notwendig.

Ich arbeite eng mit dem Jugendamt der Kreises Herzogtum Lauenburg zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist keine Verplichtung, aber eine willkommende finanzielle Unterstützung. Ich berate gern über einkommenunabhängige und einkommensabhängige sowie Geschwister-Zuschüsse des Kreises.

Für Frühstück, Mittagessen, Obst und Snacks werden pro Tag 2,00 EUR berechnet.